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AGB




Allgemeine Geschäftsbedingungen

Druck und Werte GmbH – Creatives Unit

- Stand: März 2020 -

1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der Creatives Unit der Druck und Werte GmbH (nachfolgend „Creatives Unit“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Creatives Unit hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


1.2 Die AGB gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufern als auch mit Endkunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Creatives Unit und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Zusammenarbeit

2.1 Der Auftraggeber und die Creatives Unit nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.


2.2 Der Auftraggeber unterstützt die Creatives Unit bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Auftraggeber instruiert die Creatives Unit eingehend schriftlich hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen.


2.3 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.


2.4 Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Creatives Unit unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


2.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Erfüllung des Vertrages eingreifen zu können.


3. Auftragserteilung an Dritte

3.1 Die Creatives Unit ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten ganz oder teilweise selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.


3.2 Für Dritte, die auf Veranlassung des Kunden im Tätigkeitsbereich der Creatives Unit tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Creatives Unit hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die Creatives Unit aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.


4. Termine und Fristen

4.1 Die Lieferverpflichtungen der Creatives Unit sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.


4.2 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Creatives Unit nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.


4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Creatives Unit nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.


4.4 Die Creatives Unit wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.


4.5 Gerät die Creatives Unit mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.


5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

5.1 Jeder der Creatives Unit erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Creatives Unit. Er beinhaltet ebenso nicht die Prüfung der Kennzeichen oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Creatives Unit. Der Auftraggeber selbst ist für die Recherchen verantwortlich.


5.2 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.


5.3 Entwürfe und finale Ergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Creatives Unit weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung — auch von Teilen — ist unzulässig.


5.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


5.5 Sofern die Creatives Unit Dritte mit Arbeiten betraut oder Nutzungsrechte an Werken Dritter (z.B. Bildlizenzen) zum Zweck der Leistungserbringung einkauft, können diese Werke nur in dem Rahmen an den Auftraggeber übertragen werden, wie es die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters (z.B. Bildagenturen) erlauben. Der Auftraggeber verfügt i.d.R. über kein weiteres Recht, das Werk zu nutzen, da die Creatives Unit Lizenznehmer ist und die Nutzungsrechte innehat. Es steht dem Auftraggeber frei, selbst eine solche Lizenz zu erwerben.


5.6 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Creatives Unit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


5.7 Die Versendung sämtlicher in diesem Absatz genannter Gegenstände (online und offline) erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Creatives Unit haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


6. Vergütung

6.1 Die Vergütung von Creatives Unit erfolgt i.d.R. nach Zeitaufwand, der projektbezogen in Rechnung gestellt wird.


6.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.


6.3 Das Anfertigen von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


6.4 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Creatives Unit hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.


6.5 Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben, wie auch die Künstlersozialversicherung, trägt der Auftraggeber. Auch dann, wenn sie nacherhoben werden.


7. Haftung

7.1 Die Creatives Unit haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


7.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 50% der Auftragssumme.


7.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Creatives Unit.


7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachte Werkleistung innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Creatives Unit schriftlich geltend zu machen.


7.5 Der Agentur steht bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung das Recht zu, den vereinbarten Leistungsumfang mangelfrei nachzuliefern.


7.6 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Creatives Unit behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


7.7 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Creatives Unit übergebenen Vorlagen, Daten und sonstiger Inhalte berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Creatives Unit von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


8. Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der Druck und Werte GmbH insbesondere der Creatives Unit abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von der Druck und Werte GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.


9. Geheimhaltung

9.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.


9.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.


9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


10. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, so wird die von der Creatives Unit erbrachte Leistung gemäß des geleisteten Stundenaufwandes bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Die Creatives Unit ist zur Rückzahlung von zu viel gezahlten Beträgen verpflichtet. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder Aufwendungen vorbehalten.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Firmensitz der Druck und Werte GmbH.


11.2 Die Creatives Unit ist berechtigt, die ihr bekannt gewordenen Daten über den Auftraggeber in einer elektronischen Datenverarbeitung zu erfassen, abzuspeichern und für ihre geschäftlichen Belange zu verwerten.


11.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.


11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.


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